Sonntag, 26. Juli 2015

Fundstück: Baurecht für Gast- und Vergnügungsstätten, einfach erklärt

Auf der Suche nach etwas konkreterem über die Statikprüfung beim Hangar habe ich vorhin ein ziemlich gutes und auch recht verständlich lesbares Dokument gefunden. 

Hier wird sehr ausführlich erklärt, was eigentlich eine Gaststätte ist, was eine Vergnügungsstätte - und vor allem auch, was alles zu beachten ist und warum. Es ist auf einer Seite vom Kreis Storman, und bezieht sich auf die Vorgaben in der Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Es wird immer mal wieder Diskussionen über Verngügungsstätten, Gaststätten etc. geben und von daher empfiehlt es sich durchaus, das Teil wenigstens "quer" zu lesen, wenn man vernünftig und fundiert dazu informiert sein möchte:



>BauNVO Gaststätten u. Versammlungsstätten<




Für den Betreiber des Party-Hangars wäre also neben dem Lärmschutzgutachten, dem Nachweis einer Statik dann auch noch der Nachweis über die Wärmedämmung  Dinge, die er nachweisen müsste. Ganz schön viel... und vor allem: ganz schön teuer! Es ist wirklich nicht so, das ich denke, es sollte keinen Party-Hangar geben. Aber die Auflagen um den Shelter, der vor Jahrzehnten als Unterstand für Flugzeuge gebaut wurde zu einem Ort zu machen an dem ganz offiziell geile Partys gefeiert werden dürfen sind eben exorbitant hoch. 

Manchmal ist es eben so, das man eine tolle Idee hat und denkt, das wäre alles gar kein Problem. Ausnahmen sind eben das, was sie sind: Ausnahmen. "Normalerweise dürftest du es nicht, aber AUSNAHMSWEISE...". Daran sollte man immer denken. Bei Ausnahmen kann man MAL ein paar Augen zudrücken - aber wenn Ausnahmen zur Dauereinrichtung werden, ist man genau so wie alle anderen Versammlungs- und Vergnügungsstätten an Auflagen gebunden. 


Samstag, 25. Juli 2015

Mimimi... Partyhangar-Zoff

Ui, das war dann aber ein böses Erwachen für den Besitzer des Party-Hangars. Wie das manchmal so ist, wenn man(n) denkt, man(n) könnte ein "Nein" ignorieren. Da wurde nun ein Zwangsgeld von einigen tausend Euro fällig, ein Bußgeld folgt noch und das Geheule ist groß, weil kein Geld da ist um die anfallenden Kosten zu blechen. 

Da taucht irgendwie die Frage auf, wie man das als regulären Veranstaltungsort umbauen will mit allem, was dann dazu gehört. Denn für einen Architekten der einem sagt, was alles beachtet werden muss und Pläne einreicht, die den Anforderungen entsprechen ist dann ja offensichtlich auch kein Geld eingeplant gewesen.  Das böse Erwachen wäre auch ganz ohne Lärmschutzgutachten gekommen. 
Ich denke, es ist auch ein kleiner Unterschied, ob man so einen Hangar als Lagerstätte für Baumaterial nutzt oder eben sagt: "Hey, wir machen hier jetzt regelmäßig Veranstaltungen"  und dann irgendwann das Thema "Na ja, weisen Sie mal die Statik nach, immerhin passen da 200 Leute rein...". 
Könnt ihr euch noch an die Eislaufhalle, Schwimmhallen und Co erinnern, die eingestürzt sind, weil Träger nachgegeben haben? Wieviel Tote es jedes Mal gegeben hat? Oder die gar nicht mal so alte Meldung in der MAZ über die Halle im Luftschiffpark

Ich kann mir echt nicht vorstellen, das bei der Umwandlung zu einer Partylocation dann auch auf den Nachweis der Statik gepfiffen wird. Darauf wird bei keinem Hausbau verzichtet, bei keinem Anbau... und erst Recht nicht bei einer Vergnügungsstätte. Denn wenn etwas passiert, ist die erste Frage: "Wer hat das denn genehmigt?!". 

Wer sich übrigens fragt, wo in Teufels Namen man eigentlich so ein Schallschutz-Gutachten her bekommt: >hier<


Wochenend und Sonnenschein...

Da hat doch Herr Focke auf Facebook gefragt, ob man das Surfbrett schon rausgesucht hat weil Sonne und Wind gerade so gut wären.  Da Stadt-Ratten ja eher ohne Segel surfen und auf viel Regen angewiesen sind... 




Ein rattenscharfes Wochenende euch allen!



Dienstag, 21. Juli 2015

"Es werde Licht!" sagte die Oberratte und der Mensch erschuf die Gesetze...



Es ist ja nicht so, das ich es einfach so auf den vorherigen Text beruhen lasse, ein bisschen neugierig war ich dann schon, zumal ja ein Artikel veröffentlicht wurde, indem gefragt wurde, warum die Innenstadt anders behandelt wird als das Gewerbegebiet auf dem der Hangar steht mit angrenzendem Wohngebiet.

Also habe ich ein bisschen gegoogelt – leider hat mein Rechner mich dann etwas im Stich gelassen, indem er die PDF´s nicht komplett hochgeladen hat. Zum Beispiel die „Arbeitshilfe Bebauungsplanung“ vom Brandenburgischem Landesministerium.

Ich fange mal mit dem Stadtplan an. Wenn ihr auf ein Navi guckt oder bei Google Maps, dann seht ihr eine normale Karte: Straßen, Gebäude, Grünflächen. Wie eine Karte eben so aussieht. Aber es gibt viele ganz unterschiedliche Karten und zwei davon ist für eine Stadt ganz wichtig, die nennen sich „Flächennutzungssplan“ (FNP, der legt auf etwa 10 Jahre die Entwicklung einer Fläche fest) und das andere ist der „Bebauungsplan“. In einem Bebauungsplan sind verschiedene Bereiche je nach Nutzung oder vorgesehener Nutzung mit unterschiedlichen Farben überzogen. Dann sieht man mit etwas Ahnung auf den ersten Blick, welche Zuordnung bestimmte Gebiete haben. Die meisten Leute wissen, das es Wohngebiete gibt, Gewerbegebiete und Industriegebiete. Das sind drei verschiedene Gebiete. Wusstet ihr aber, das es nicht nur drei verschiedene Einteilungen gibt – sondern laut der Arbeitshilfe Bebauungsplanung mehr als DEIZEHN? Wahrscheinlich nicht.

Und jede dieser Einteilungen hat eigene Auflagen! Deutschland, Bürokratenland. Ich zähle mal auf: Kleinsiedlungsgebiete, reine Wohngebiete, allgemeine Wohngebiete, besondere Wohngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete, Kerngebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete, verschiedene Sondergebiete für Handel oder z. B. erneuerbare Energien und so weiter. Die Auflagen ergeben sich durch verschiedene Gesetze und Verordnungen, so wie die Landesbauordnung Brandenburg oder, wie schon mal erwähnt, das Bundesimmissionsschutzgesetz, bzw. in Brandenburg das Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG).

Weil es so viele Einteilungen gibt, ist ein Wohngebiet am Stadtrandgebiet so wie die Musikersiedlung auch nicht mit der Innenstadt zu vergleichen. Wer in eine Innenstadt zieht weiß von vornherein, dass er in einen Bereich mit mehr Verkehrsaufkommen, mit Geschäften, Gastronomie, Markt und Veranstaltungen zieht. Wer in ein Wohngebiet zieht, möchte überwiegend von so einem Kram im direkten Wohnumfeld verschont bleiben und lieber seine Ruhe haben.

Das LImschG soll Bürger vor vermeidbar störendem Lärm in der Nacht – also von 22 – 6 Uhr – schützen, erstreckt sich aber auch auf den Tagesbereich von 6 – 22 Uhr. Nur gelten für beide Zeitbereiche unterschiedlich strenge Regeln. Real als Supermarkt hätte z. B. auch ein Problem nach dem LImschG, wenn die länger als bis 22 Uhr öffnen würden und müsste sicherlich nachweisen, das durch den Betrieb und die Käufer die Menschen die in dem Bereich wohnen nicht beeinträchtigt werden.

Also macht Real um eine Uhrzeit zu um die Anwohner nicht zu stören, wo ein paar hundert Meter weiter dann in einer Partylocation die Stimmung anfängt, erst richtig aufzukommen. Denn wenn Disco ist, geht kaum jemand überhaupt erst vor 22 Uhr dort hin. In Niedersachsen ist in einer Disco jedenfalls von 20 – 22 Uhr eher „Kinderdisco“ angesagt, weil bis 22 Uhr die Minderjährigen dort bleiben dürfen. Danach brauchen sie halt eine schriftliche Erlaubnis der Eltern und die Begleitung eines Erwachsenen, der die Verantwortung übernimmt. Entsprechend kommen die meisten Gäste dann auch erst gegen oder nach 22 Uhr.

Aller Erfahrung nach würde der Partyhangar an Tagen wie Freitags oder Samstags dazu führen, das Real bis 22 Uhr mehr Umsatz macht – und das Verkehrsaufkommen dort auch steigt. Weil viele Leute nämlich „vorglühen“. Das ist die günstigere Alternative: sich schon mal vorweg zu treffen und mit privatem Kram sich „in Form“ zu trinken, bevor man eine Disco betritt und dort weit mehr Geld für Getränke ausgeben muss bis man den gleichen Effekt hat. Sehr praktisch also, wenn man gleich nebenan einen gut sortierten Supermarkt und einen großen Parkplatz zum Treffen hat.

Weil das mit den Gesetzen oft etwas kompliziert ist, stelle ich euch hier nur wenige Paragrafen mal vor, die dafür sorgen, das es eben doch nicht „mal eben so möglich ist“ eine Ausnahme-genehmigung zu erteilen. Das es grundsätzlich möglich ist, regelt die Baunutzungsverordnung:


§ 8 BauNVO

Gewerbegebiete


(1) Gewerbegebiete dienen vornehmlich der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.

(2) Zulässig sind

1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe

2. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,

3. Tankstellen,

4. Anlagen für sportliche Zwecke.


(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden

1. Wohnunge für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbegebiet zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind.

2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke

3. Vergnügungsstätten.

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Das was ich kursiv gestellt habe, wird wahrscheinlich genau das sein, auf das sich erst einmal alle berufen: „Aber da steht doch, dass man eine Ausnahme machen kann!“. Ja, klar – und dann kommt eben genau das Landesimmissionsschutzgesetz und sagt: „Moooooment, SO einfach ist das aber nicht!“ und zückt zum Beispiel

§ 10 LImschG

Nachtruhe

(1) Von 22 Uhr bis 6 Uhr sind Belästigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind.

(2) Das Verbot des Absatzes 1 gilt nicht für

1. Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung einer Notlage,

2. den Betrieb von Anlagen, die aufgrund einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzt, einer Planfeststellung nach dem Abfallgesetz oder dem Bundesberggesetz oder aufgrund eines zugelassenen Betriebsplanes nach dem Bundesberggesetz betrieben werden oder solchen gleichgestellt sind,

3. Ernte- und Bestellungsarbeiten zwischen 5 Uhr und 6 Uhr sowie zwischen 22 Uhr und 23 Uhr und

4. Außengastronomie zwischen 22 Uhr und 24 Uhr. In Wohngebieten sowie in Gebieten mit überwiegender Wohnbebauung: an Freitagen, Samstagen sowie vor gesetzlichen Feiertagen zwischen 22 Uhr und 24 Uhr, von Sonntag bis Donnerstag zwischen 22 Uhr und 23 Uhr.

Die Gemeinden können durch ordnungsbehördliche Verordnung oder durch Einzelverfügung den Beginn der Nachtruhe zum Schutz der Nachbarschaft in den Fällen von Nummer 4 bis auf 22 Uhr vorverlegen. Wenn ein überwiegendes Schutzbedürfnis der Nachbarschaft nicht entgegensteht, können die Gemeinden den Beginn der Nachtruhe über die in Nummer 4 genannten Zeiten hinausschieben. Bei ihrer Entscheidung hat die Behörde das Interesse der Nachbarschaft an der Nachtruhe und das Interesse des Antragssteller an einer verlängerten Öffnungszeit gegeneinander abzuwägen.
(3) Die nach § 21 zuständige Behörde kann darüber hinaus auf Antrag Ausnahmen von dem Verbote des Absatzes 1 zulassen, soweit die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse oder einem besonderen überwiegenden Interesse eines Beteiligten geboten ist. Die Ausnahme soll zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Geräuschen unter Bedingungen erteilt oder mit Auflagen verbunden werden.

(4) Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse können die Gemeinden für Messen, Märkte, Volksfeste, Volksbelustigungen und ähnliche Veranstaltungen und für die Nacht vom 31. Dezember zum 1. Januar sowie für die Außengastronomie durch ordnungsbehördliche Verordnung allgemeine Ausnahmen von dem Verbot des Absatzes 1 zulassen. Ein öffentliches Bedürfnis liegt in der Regel vor, wenn eine Veranstaltung auf historischen oder kulturellen Umständen beruht oder sonst von besonderer kommunaler Bedeutung ist und deshalb das Interesse der Allgemeinheit an der Durchführung der Veranstaltung gegenüber dem Schutzbedürfnis der Nachbarschaft überwiegt.
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Soweit also das Immissionsschutzgesetz zum Thema Nachtruhe. Wie ihr seht, ist sind zwei Dinge klar: Die Interessen der Nachbarschaft und die Interessen des Antragsstellers sind gegeneinander abzuwägen und Ausnahmen sollen unter Bedingungen erteilt oder mit Auflagen verbunden werden.

Ich kann ja verstehen, wenn ihm Rahmen des allseits beliebten: „Die Stadtverwaltung ist doch sowieso nur doof und macht, was sie will“-Bashings ein paar Leute vergessen haben, wie Recherche funktioniert, weil es sich immer gut macht, die Stimmung gegen die Verwaltung aufkochen zu lassen – aber wie ihr seht: das Vorgehen der Verwaltung in Bezug auf das Lärmschutzgutachten ist ZUM SCHUTZ DER ANWOHNER letztlich sogar vorgeschrieben.

„Aber der Martinimarkt...!“ hält sich an die gesetzlichen Auflagen, die Ausnahmegenehmigungen für bis zu 10 Tage im Jahr für Märkte und Volksfeste erlauben und wo die Durchführung und das allgemeine Interesse das Schutzbedürfnis der Nachbarschaft überwiegt. Ebenso die Partys am Jahnbad, vorgesehen waren letztes Jahr glaube ich 3 davon, wie es mit dem 019 aussieht, weiß ich nicht so genau, aber den Plakaten nach ist da auch nicht ständig eine große Disco mitten im Wohngebiet, sondern nur ein paar Mal im Jahr.

Letztlich ist es auch für alle drei Seiten – für den Bauunternehmer, der lieber Partyveranstalter sein möchte, für die Anwohner und für die Stadtverwaltung – eine Art Schutz, schon im Vorfeld Auflagen zu machen. Denn wenn es die nicht gäbe und die Anwohner sich beschweren würden, wenn da tatsächlich jedes Wochenende bis tief in die Nacht Halligalli ist, dann wäre die Stadt aufgefordert, die erteilte Betriebserlaubnis NACHTRÄGLICH mit Auflagen zu versehen. Das bedeutet: Der Unternehmer würde eine Genehmigung bekommen, viel Geld investieren weil so eine coole Location eine gute Einnahmequelle ist, wenn sie sich herumspricht – und dann kommt das böse Erwachen. Anwohner beschweren sich, er bekommt nachträglich Auflagen die – wenn er davon von vornherein gewusst hätte – den Betrieb völlig unattraktiv weil unwirtschaftlich machen.

So etwas möchte kein Unternehmer gerne erleben. Zudem, wenn die Anwohner sich beschweren und Anzeigen machen, weil er mit seinem auflagenfreien Persilschein für die Partylocation wiederholt gegen das Landesimmissionsschutzgesetz verstößt es ihm mit bis zu 5.000 Euro Strafe pro Anzeige auch ziemlich teuer zu stehen kommen kann. Ein Lärmschutzgutachten ist unter Garantie billiger – und sorgt dafür, dass er von Anfang an weiß, woran er ist und nicht erst im Nachgang das böse Erwachen kommt.

Es steht jedem selbstverständlich frei, ob er diese sachliche Argumentation annimmt oder nicht um seine Meinung zu ändern, ergänzen oder zu vertiefen. Mir hat es bei all dem, was bisher so dazu rübergekommen ist, nur irgendwie gefehlt.







Montag, 20. Juli 2015

Ein paar Stunden nach Anbeginn der Zeitrechnung...

... von der Stadt-Ratte. Beim morgendlichen Kaffee: "Hey, wie findest du die Stadt-Ratte???" das "korrupte Journalistengesindel" grinst: "Ich dachte: Nun hat sie das ja doch gemacht! Da werden sich einige Leute aber auf den Schlips getreten fühlen!"

Nun, wer sich auf den Schlips getreten fühlt, tut es doch sowieso. Denn er wird überall ein Haar in der Suppe finden, wenn er denn nur will. Das hat etwas mit Toleranz zu tun. Natürlich ist es total leicht zu sagen: "Ich bin sehr tolerant!" - aber wenn jeder mal ganz ehrlich zu sich selbst ist: Toleranz ist nicht unendlich lebbar und selbst Menschen, die aufgrund ihrer Lebenserfahrung und -einstellung sehr tolerant sind haben Schmerzgrenzen. Ein Spruch sagt so schön: "Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!" - genau so ist es. 

Ich denke, das es oft schwer ist, jahrelang etwas für die Stadt bewirken zu wollen und dann festzustellen, egal was man macht, irgendwer haut einem immer "in die Fresse", weiß alles besser - und hat letztlich aber wenig bis keine Ahnung über rechtliche Vorgaben, Auflagen, Gesetze etc.. Siehe Hangar-Diskussion. Übrigens ist es ein Shelter. Die Leute sagen hier nur Hangars zu den Dingern wurde auf der letzten Stadtverordnetensitzung erklärt - wo natürlich niemand von denen war, die sich auf Facebook doch so vehement dafür einsetzen. Nicht einmal der Bauunternehmer war dort, der jetzt einen auf Partyveranstalter machen will. Ist doch schon ein bisschen merkwürdig  - oder? Der Einzige, der nachgefragt hat, war der Stadtverordnete Andre Ballast - und der hat eine gut nachvollziehbare Antwort bekommen. Die eben nur keinen interessiert, der dort gerne so schnell wie möglich Halligalli machen möchte.

Würde die Stadt sich in einer Sache um 180 Grad drehen und zum Beispiel sagen: "Wir haben zwar angefangen, da einen Sportplatz zu bauen, stellen jetzt aber fest, wenn wir das Gelände für ein paar Millionen an einen Investor verkaufen, verdienen wir mehr damit!" und das einfach so durchsetzen - die Empörung wäre enorm. Kommt ein privater Unternehmer und stellt fest, aus einem für einen völlig anderen Zweck erworbenen Grundstück mit Bebauung lässt sich etwas viel lukrativeres machen - ui, shitstorm ohne Gleichen in den Medien. 

Also - ein Unternehmer braucht sich nicht an Auflagen, Richtlinien und Gesetze halten, sobald ein paar Leute von seinem Halligalli profitieren, die er brav vor seinen Karren spannt und die ihm blauäugig alles glauben. Solche Menschen kenne ich. Dann haben sie nämlich die einfach erworbene Genehmigung und von mündlichen Zusagen a la "neiiiiin, also ein Goa-Fest mit Drogen, also DAS nicht..." ne, aber Wacken in Neuruppin oder ein Techno-Open-Air, das die Kasse klingeln lässt, da würde man als Geschäftsmann sicherlich nicht so einfach "nö" sagen. Zumal sich so eine Location auch herumspricht - und ganz ehrlich - bei so einer Veranstaltung ist eben nicht um 22 Uhr Schicht im Schacht und in klaren Nächten ist sie weithin zu hören.

Was also ist so unglaublich dramatisch an der Auflage eines Lärmschutzgutachtens um vorab zu klären, ob eine Ausnahme nach dem Brandenburgischen Lärmschutzgesetz - genau das greift nämlich bei einem Gewerbegrundstück auch - überhaupt gemacht werden kann? Oder möchten die Bürger, die sich doch so unglaublich über die XY-Bande, Korruption etc. aufgeregt haben, doch lieber, das die Stadt auf bestehende Gesetze scheißt, wenn es um Halligalli geht? Dann sollten sie sich doch öffentlich dazu bekennen, das ihnen geltende Rechtsprechung egal ist - und auch nicht maulen, wenn der Unternehmer dann in Folge von "ne, da gibt es keine Auflagen, der kann tun und lassen was er will" mit Anzeigen aus dem Wohngebiet überzogen wird, WEIL er vielleicht tatsächlich gegen geltendes Recht verstößt und auch die Stadt mit angezettelten Klagen rechnen kann, weil sie "einen Persilschein" ausgestellt hat, der wenigen Menschen zum Leidwesen von anderen Menschen Halligalli bis tief in die Nacht ermöglicht. Für den Unternehmer lässt das weit mehr die Kasse klingeln, als sich daraus Einnahmen für die Stadt generieren lassen um die Finanzlage zu entlasten - und Gewerbeeinahmen um jeden Preis sind manchmal einfach "zu teuer erkauft".

So sehe ich das. Wenn ich eine Befragung in der Musikersiedlung machen würde und die Leute fragen würde: "Hier in der Nähe ist der geplante Partyhangar - der wurde eigentlich für etwas ganz anderes gekauft, soll jetzt aber eine Partylocation werden. Wie sehen Sie das - soll die Stadt die Genehmigung ohne Auflagen die zum Schutz der Menschen hier in der Siedlung sind erteilen - oder soll sie die Genehmigung ohne Auflagen erteilen und mit Pech habt ihr hier diverse Wochenenden Beschallung bis tief in die Nacht und eure Erholung ist im Eimer?" - Was würden diejenigen dann wohl sagen, um die es bei dem Gutachten eigentlich geht? "Whoa, voll geil, scheiß was auf unsere Nachtruhe an den Wochenenden, wozu gibt es Ohropax!"?

Denn genau das wird im Lärmschutzgesetz klar geregelt: Das die Wochenenden dazu da sind, das Menschen sich erholen können. Und zwar alle - diejenigen, die lautstark Party bis tief in die Nacht brauchen ebenso wie diejenigen, die lieber zu Hause ihre Ruhe haben wollen. 

Es ist ja nicht nur die Musik, sondern auch die Leute, die dort irgendwie hinkommen müssen -  und wieder wegkommen müssen. Das geht nun einmal auch nicht ganz geräuschlos vonstatten, und je später der Abend und je vorgeglühter die Leute, desto lauter das Ganze. Desto vermüllter nachher die Umgebung und das sind Entsorgungskosten, die zum Teil dann auf die Stadt zurückfallen bzw. auf das ohnehin knappe Budget vom Bauhof. Bedeutet: Ist die Zufahrt zum Hangar nach einer Party ein mit Scherben übersähter Schweinestall, muss der Bauhof für die Reinigung dort anderswo die Reinigungsarbeiten einsparen. Auch dann gäbe es gleich wieder Geschrei ohne Ende, wie es sein kann, das plötzlich irgendwo noch weniger Pflege gemacht wird als ohnehin schon. 

So eine Sache wie der Partyhanger hat eben auch etwas mit Toleranz zu tun. Damit, über den Tellerrand zu gucken und auch andere Meinungen gelten zu lassen - oder sich aus einer Summe von verschiedenen Meinungen (und Fakten, wie bestehenden Gesetzen und Verordnungen) eine eigene zu bilden. Natürlich ist es einfach, wenn man sich einen irgendwie gearteten eigenen Vorteil (in diesem Fall eben eine zusätzliche Partylocation) davon verspricht, auf Recht, Gesetz und andere Menschen zu pfeiffen. Kann ich voll verstehen. Wahrscheinlich hätte ich früher auch so gehandelt.

Und dann habe ich am eigenen Leib erlebt, wie es ist, wenn viele Menschen einen wie ein Stück Dreck behandeln, weil ihnen ihr eigener Vorteil (PC-Support kostenlos) so viel mehr Wert war und ist, als bei Mißhandlungen dazwischen zu gehen oder klar zu machen, das es so nicht geht. Für den eigenen Vorteil ist die Würde und Unversehrtheit anderer Menschen leider oft einen Scheißdreck wert.  

Letztendlich hat die Stadtverwaltung ganz klar gesagt: "Wenn die Auflagen erfüllt werden, DANN steht einer Ausnahmegenehmigung in dem Fall nichts entgegen!". Das ist eine klare Position. Und wenn ein Unternehmer dann ob des doch recht zügig geänderten Verwendungszweckes von so einen Shelter ein Problem hat, ein Lärmschutzgutachten vorzulegen... dann ist es nicht das Problem der Verwaltung. Sondern das des Betreibers. Denn Einzelgenehmigungen für klar definierte Veranstaltungen sind eine Sache. Vier Veranstaltungen in einem Jahr sind nicht viel. Aber der "Freibrief" einer Dauergenehmigung kann eben auch bedeuten, das es 40 oder mehr Veranstaltungen dort im Jahr gibt. Denn aus wahrer Nächstenliebe und um drauf zu zahlen buttert dort niemand einige zehntausend Euro rein, das muss sich langfristig schon irgendwie rechnen. Und das tut es nur, wenn es viele Veranstaltungen dort gibt. 


Sonntag, 19. Juli 2015

Gute Taten...

...lässt man nicht warten!  Die Stadtverwaltung hat sich überlegt, das ein fröhliches Labyrinth-Spiel genau das Richtige für unsere schöne Stadt ist. Allen motorisierten Leutchens dann ein fröhliches "Wie verdammt komme ich hier wieder raus?!"-Spiel und immer schön an den Ersatzkanister denken.

Übrigens gibt es bei diesem Spiel eine Kooperation mit der neuen Hochschule hier. Die befasst sich ja mit klinischer Psychologie (und sucht übrigens auch noch Probanden...). Wenn ihr also irgendwo an einer Straße junge Leutchens seht, die den Verkehr beobachten - sie beobachten, wer vor Stress und Wut in den Lenker beisst, flucht, Dinge aus dem Autofenster wirft oder gar aussteigt und anfängt zu randalieren. Die passen dann perfekt ins Studentenforschungs- programm. Keine Sorge... irgendwann kommt ihr auch wieder raus... 








(kleiner Scherz...)


Neulich im Untergrund...




"Du, warum heisst der Klappgraben "Klappgraben"?
"Weil er hier unten fast zusammenklappt - und oben nix klappt!"

Na ja, fast nix. 

Falls ihr übrigens demnächst über eine geringfügige Umänderung eines Straßennamens wundert... *hust*

Notizen aus der Ratssitzung Juni 2015

Hier noch ein paar Notizen aus der Stadtverordnetenversammlung im Juni. Wer es noch nicht so mitbekommen hat: ich besuche viele Ausschuss- und Ratssitzungen hier. Das ist oft ganz interessant und merkwürdiger Weise wissen immer alle diejenigen, die NICHT dabei waren, vorher schon und nachher sowieso ganz genau, wie verschiedene Sachlagen sind. Faszinierend - oder? Da kommt man sich doch glatt vor wie bei Bibi Blocksberg auf dem Brocken wo die Hexen mit ihren Kristallkugeln auftauchen...

Ruppi-Struppi - Hund sein in Ruppin: Politik: Notizen aus der Ratssitzung Juni 2015: Montag war Ratssitzung, die hier im Osten ja "Stadtverordnetenversammlung" heißt. Viele Sachen, die dort beschlossen worden sind, ...

Kultur: Barrierefreiheit – nicht mehr als „mit Rol... Teil 1

 Für etwas Wirbel gesorgt hat nachfolgender Artikel. Vielleicht ganz gut so, damit sich endlich mal mehr bewegt in der Hinsicht und die Menschen lernen, dass "Barrierefreiheit" nun einmal viel mehr bedeutet als "da kommt man mit einem Rollstuhl durch!".


Ruppi-Struppi - Hund sein in Ruppin: Kultur: Barrierefreiheit – nicht mehr als „mit Rol...: Wenn es um Barrierefreiheit geht, denkt jeder Mensch als erstes an Menschen mit Rollstühlen. Das sind die „Vorzeigebehinderten“ in dem Berei...

Kultur: Barrierefreiheit in Ausstellungen und Muse...Teil 2

Teil 2 mit einem Link (weiter unten) zur Seite nullbarriere, die recht gut darstellt, wie das mit der Barrierefreiheit denn nun tatsächlich gemeint ist und welche verschiedenen Gesetze, Regelungen und Auslegungen es dazu gibt. Wer nicht nur spekulieren sondern es wirklich wissen will, sollte sich den Link "antun". 

Ruppi-Struppi - Hund sein in Ruppin: Kultur: Barrierefreiheit in Ausstellungen und Muse...: Ui... da ist ja ganz schön was los nach dem Artikel über Barrierefreiheit! "Ja, also ich fand die Bilder nicht angemessen..." - ...

Herzliche Willkommen...

...bei der Stadt-Ratte! 

Im Rahmen der Umstrukturierungen, die bei Ruppi-Struppi anfallen, wollte ich dem Politikbereich einen eigenen Blog gönnen. Tärääää: hier ist er! Lasst euch von dem Namen "Stadt-Ratte" nicht abschrecken, ich finde ihn ganz griffig und eigentlich, irgendwie passt er auch. Immerhin, ich hätte ihn ja auch sowas wie "X Y ungelöst" nennen können, aber das hätte man mir dann wohl ziemlich übel genommen.

Also, viel Spaß auf dem Stadt-Ratten-Blog, auch wenn erst einmal nicht viel los sein wird, von wegen Sommerpause und so.