Sonntag, 26. Juli 2015

Fundstück: Baurecht für Gast- und Vergnügungsstätten, einfach erklärt

Auf der Suche nach etwas konkreterem über die Statikprüfung beim Hangar habe ich vorhin ein ziemlich gutes und auch recht verständlich lesbares Dokument gefunden. 

Hier wird sehr ausführlich erklärt, was eigentlich eine Gaststätte ist, was eine Vergnügungsstätte - und vor allem auch, was alles zu beachten ist und warum. Es ist auf einer Seite vom Kreis Storman, und bezieht sich auf die Vorgaben in der Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Es wird immer mal wieder Diskussionen über Verngügungsstätten, Gaststätten etc. geben und von daher empfiehlt es sich durchaus, das Teil wenigstens "quer" zu lesen, wenn man vernünftig und fundiert dazu informiert sein möchte:



>BauNVO Gaststätten u. Versammlungsstätten<




Für den Betreiber des Party-Hangars wäre also neben dem Lärmschutzgutachten, dem Nachweis einer Statik dann auch noch der Nachweis über die Wärmedämmung  Dinge, die er nachweisen müsste. Ganz schön viel... und vor allem: ganz schön teuer! Es ist wirklich nicht so, das ich denke, es sollte keinen Party-Hangar geben. Aber die Auflagen um den Shelter, der vor Jahrzehnten als Unterstand für Flugzeuge gebaut wurde zu einem Ort zu machen an dem ganz offiziell geile Partys gefeiert werden dürfen sind eben exorbitant hoch. 

Manchmal ist es eben so, das man eine tolle Idee hat und denkt, das wäre alles gar kein Problem. Ausnahmen sind eben das, was sie sind: Ausnahmen. "Normalerweise dürftest du es nicht, aber AUSNAHMSWEISE...". Daran sollte man immer denken. Bei Ausnahmen kann man MAL ein paar Augen zudrücken - aber wenn Ausnahmen zur Dauereinrichtung werden, ist man genau so wie alle anderen Versammlungs- und Vergnügungsstätten an Auflagen gebunden. 


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